Lediglich die Fläche für das Fundament, die Kranstellfläche und die Zufahrtsstraße zur Anlage schränken die landwirtschaftliche Nutzung ein. Allerdings werden vertraglich Einschränkungen vereinbart, welche auf eine Beeinträchtigung der Windnutzung abzielen (z.B. Errichtung von Bauwerken).
Kann ich meine Fläche weiterhin landwirtschaftlich uneingeschränkt nutzen?
26/01/2013