Die Anwendung der Richtlinie (TA) Lärm garantiert die Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Die Geräusche von Windenergieanlagen weisen eine starke Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit auf. Der durch den Betrieb einer Windenergieanlage im Nennleistungsbereich verursachte Schallleistungspegel beträgt typischerweise etwa 103 dB(A) bis 106 dB(A). Auf Grund der Abstände zur Wohnbebauung sind die Geräusche der Anlagen kaum wahrnehmbar.
Welche Lärmbelästigung verursacht eine Windenergieanlage?
26/01/2013