Die forstwirtschaftliche Nutzung wird durch eine Windkraftanlage kaum beeinträchtigt, da für ein Windrad nur eine Fläche von rund 0,2 Hektar unbewaldet bleiben muss. Der Großteil unserer Wälder wird forstwirtschaftlich genutzt, und dort gibt es an vielen Standorten meist keine grundsätzlichen Einwände gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen.
Ich besitze Wald. Kann auch hier ein Windrad errichtet werden?
27/01/2013