Wirtschaftlich geeignete Flächen ergeben sich grundsätzlich aus der Windhöffigkeit des Gebietes. Die rechtliche Eignung der Fläche hängt von der förmlichen Ausweisung der Fläche und von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab. Grundsätzlich geeignet ist eine Fläche wenn sie Berücksichtigung im Regionalplan gefunden hat oder in der Bauleitplanung der Gemeinde berücksichtigt wurde.
Welche Flächen sind grundsätzlich für die Gewinnung von Windenergie geeignet?
26/01/2013