Kann ich meine Fläche weiterhin landwirtschaftlich uneingeschränkt nutzen?

Lediglich die Fläche für das Fundament, die Kranstellfläche und die Zufahrtsstraße zur Anlage schränken die landwirtschaftliche Nutzung ein. Allerdings werden vertraglich Einschränkungen vereinbart, welche auf eine Beeinträchtigung der Windnutzung  abzielen (z.B. Errichtung von Bauwerken).

Sie besitzen Flächen, wir prüfen diese auf Eignung?

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