NUTZUNGSVERTRÄGE / Einzelpachtmodell / Poolmodell
Bei einem Einzelpachtmodell erhalten Sie einen festgelegten Prozentsatz von den gesamten Einspeiseerlösen der Anlage als jährliche Nutzungsentschädigung.
Die absolute, jährliche Nutzungsentschädigung richtet sich nach dem jährlichen Ertrag der Windkraftanlage.
Durch die schwankenden jährlichen Erträge der Anlage schwanken auch Ihre Einnahmen jährlich.
Damit Sie jedoch für sich eine feste Kalkulationsgröße haben, wird Ihnen eine jährliche Mindestnutzungsentschädigung gewährt.
Der Vorteil für Sie liegt darin, dass die Zahlung an Sie in der gesamten Laufzeit des Vertrages nie unter der Mindestnutzungsentschädigung liegen wird.
Trotz dessen werden Sie in den Jahren mit einem höheren Ertrag aus der Anlage durch den festgelegten Prozentsatz in höherem Maße beteiligt.
Hinweis: In der Regel liegt die prozentuale Nutzungsentschädigung immer über der Mindestnutzungsentschädigung.
Um Ihnen jedoch Sicherheit zu geben und Sie von dem Kalkulationsrisiko fern zu halten, bieten wir Ihnen dieses Sicherheitsnetz an.
Beispielrechnung:
Jahresleistung Einzelanlage im Park 5.300.000 kWh x 0,0853 EUR/kWh = 452.090 EUR
Bei einer vereinbarten 4,5 % igen Pacht erhalten Sie eine Nutzungsentschädigung von 20.344 EUR jährlich.
Die Mindestnutzungsentschädigung sollte dann knapp unter der prozentualen Pacht und somit bei ca. 17.000 EUR liegen.
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